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Rechtliches

Endnutzervereinbarung

Artikel 1. Definitionen

In der EUA werden verschiedene Begriffe im Singular oder Plural verwendet, die mit einem Großbuchstaben beginnen und als die in diesem Artikel kursiv geschriebenen Wörter definiert sind.

  1. Vereinbarung: die Vereinbarung über die Nutzung der Dienste zwischen Organisation und Partner.
  2. Guardian360: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung “Guardian360 B.V.” sowie deren Rechtsnachfolger.
  3. Funktionalität: die Funktionalität der Dienste.
  4. EUA: diese Endnutzervereinbarung.
  5. Endnutzer: die natürliche Person, die den bzw. die Dienst(e) nutzt (Sie).
  6. Organisation: die Organisation, die dem Endnutzer die Funktionalität zur Verfügung stellt (z. B. weil der Endnutzer für die Organisation arbeitet).
  7. Distributor: ein von Guardian360 autorisierter Distributor, wie er auf der Website von Guardian360 zu finden ist; diese Liste kann von Guardian360 von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
  8. Partner: der von Guardian360 autorisierte Partner, der mit der Organisation Vereinbarungen über die Nutzung der Funktionalität schließt.
  9. Dienst: ein Dienst von Guardian360, der über das Internet vom Partner an die Organisation geliefert wird.
  10. Cloud-Umgebung: jede cloudbasierte oder Software-as-a-Service-Umgebung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Microsoft 365-Umgebungen, die von der Organisation verwaltet wird und zu der die Organisation Guardian360 Zugang für die Zwecke der Dienste gewährt oder gewährt hat.

Artikel 2. Freistellung

  1. Der Endnutzer garantiert, dass die Netzwerke, Geräte und Cloud-Umgebungen, die von den Diensten gescannt, bewertet oder getestet werden, im Eigentum der Organisation stehen und/oder von ihr verwaltet werden, oder dass die Organisation über ausreichende, vom betreffenden Anbieter gewährte Rechte verfügt, um ein solches Scannen, Bewerten oder Testen zu gestatten. Der Endnutzer stellt Guardian360 von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Scannen, Bewerten oder Testen von Netzwerken, Geräten oder Cloud-Umgebungen mit den Diensten frei, die nicht im Eigentum oder in der Verwaltung der Organisation stehen oder von ihr nicht ausreichend autorisiert wurden.

  2. Der Endnutzer erteilt Guardian360 hiermit die Befugnis, die Netzwerke, Geräte und Cloud-Umgebungen der Organisation während der Laufzeit der Vereinbarung mit den Diensten zu scannen, zu bewerten und/oder zu testen. Der Endnutzer garantiert, niemals (rechtliche) Schritte gegen Guardian360 oder deren Mitarbeitende wegen des Zugriffs auf Computersysteme oder Cloud-Umgebungen mit den Diensten zu unternehmen; so soll der Endnutzer davon absehen, ein etwaiges Eindringen in Computersysteme durch Guardian360 oder deren Mitarbeitende bei der Polizei anzuzeigen. Die genannte Garantie gilt nicht, sofern und soweit Guardian360 die Möglichkeit missbraucht, in die Computersysteme oder Cloud-Umgebungen der Organisation einzudringen.

  3. Obwohl die Dienste von Guardian360 mit großer Sorgfalt konzipiert wurden, kann es vorkommen, dass die Dienste (Daten-)Dateien oder Datenbanken der Organisation beschädigen, mit der möglichen Folge, dass Daten und/oder (Web-)Anwendungen der Organisation nicht verfügbar sind. Guardian360 haftet nicht für Schäden infolgedessen, außer in einer Situation, in der die Schäden durch Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit (auf Niederländisch: “opzet of bewuste roekeloosheid”) der obersten Leitung von Guardian360 verursacht werden. Es liegt daher in der Verantwortung des Endnutzers, regelmäßig, mindestens täglich, angemessene Backups der Daten(banken) und Anwendungen zu erstellen, auf die die Dienste möglicherweise zugreifen.

Artikel 3. Wirkung und Dauer

  1. Die EUA wird an dem Tag wirksam, an dem sie vom Endnutzer angenommen wird.
  2. Diese EUA endet, wenn die Vereinbarung zwischen dem Distributor oder Partner und der Organisation beendet wird.

Artikel 4. Sonstige Bestimmungen

  1. Diese EUA unterliegt dem Recht der Niederlande.
  2. Guardian360 unterstützt den Endnutzer nicht direkt bei der Nutzung des Dienstes. Für Support muss sich der Endnutzer an die Organisation, den Distributor oder den Partner wenden.
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Kontinuierliche IT-Sicherheit und Compliance, verständlich erklärt.

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